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Kfz Versicherungs Lexikon
=>30.11.
Einer der wichtigsten Tage in der Kfz-Versicherung. Bis spätestens zu diesem Tag kann die Versicherung recht formlos gekündigt werden. Sie läuft dann noch weiter bis zum Ende des jeweiligen Jahres. Kündigen kann also auch bis zum 30. November, wer noch keine neue Versicherung hat, da er sich eine solche noch zwischen dem 1. Dezember und dem 31.12. suchen kann. Wie man kündigt
=>Kfz-Haftpflicht
Ohne die geht nix. Wer ein Auto oder ein Motorrad in Deutschland zulassen möchte, benötigt diese Versicherung. Die KFZ-Haftpflicht zahlt all die Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern mit Ihrem Fahrzeug zufügen und stellt so sicher, daß niemand schuldlos auf seinen Kosten für einen Unfall sitzen bleiben muß.
=>Prozente
Zu jeder Schadenfreiheitsklasse gehört ein Prozentwert, den Sie auf Ihrer letzten Versicherungsrechnung finden – also etwa SF13 – 40%.
Dieser Wert gibt an, wie viel Prozent des Originalbeitrages Sie aufgrund Ihrer Schäden in den vergangenen Jahren zu zahlen haben.
Aber Achtung: Die Prozentwerte sind nicht der entscheidende Faktor! Haben Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung etwa SF13 mit 40% gehabt, so kann eine andere Versicherung dafür durchaus 35% gewähren oder aber 45% nehmen – bei gleicher Schadenfreiheits- oder SF-Klasse. Wenn Sie also bei einer neuen Versicherung oder aber bei einem Vergleichsportal für KFZ-Versicherungen einen Beitrag berechnen, dann achten Sie auf die richtige SF-Klasse. Und: 45% muss nicht teurer sein als 40 – je nach Basistarif.
=>Rabatt
Wer gut fährt, wird dafür belohnt – so die einfache Regel. Im Prinzip gilt: durch schadenfreie Jahre kann man sich grundsaetzlich einen höheren Rabatt erfahren. Daneben bieten jedoch auch die klassischen versicherer, die also nicht unbedingt über das Internet verkaufen, immer wieder interessante Rabatte an. Etwa dafür, weitere Produkte zu kaufen oder sich länger an eine Versicherung zu binden.
Neuerdings findet sich dies auch im Direktversicherungsgeschäft wieder, etwa bei Zurich Connect, die sowohl Bündelrabatte als auch solche für Kundentreue über das Web anbieten.
Ein detailliertes Screening der WebSites lohnt sich also auch hier, wenn man sparen will.
=>Rückstufung
Immer dann, wenn ein Schaden von der KFZ-Versicherung bezahlt werden muss – und zwar in der Vollkasko oder der Kfz-Haftpflicht, dann wird der Kunde in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Richtig schlimm wird es bei 2 oder 3 Schäden – hier kann die versicherung so weit zurückstufen, dass die letzten 15 Jahre Fahrpraxis ohne Unfall gerade wieder aufgegessen werden. In diesem Falle lohnt es sich, detailierte Gespräche mit anderen Versicherungen zu führen – die Rückstufungsregeln sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und der neue Versicherere kann da gut und gerne 3 Klassen drunter liegen.
Darüber hinaus gilt: Bei 2 Schäden oder mehr innerhalb eines Kalenderjahres lohnt es sich in jedem Falle, die Versicherung so schnell wie möglich zu kündigen – andernfalls nämlich kann bder Versicherer selbst von dem recht Gebrauch machen, die Versicherung seinerseits zu kündigen. Das hat zur Folge, dass zahlreiche Versicherungen einem die Versicherungsleistung gleich verweigern.
=>Schadenfreiheitsklasse, SF-Klasse
Ein nganz wichtiger Parameter bei der Auto-Versicherung. Das Prinzip ist denkbar einfach. Wer ein Jahr schadenfrei fährt, kommt in die nächstniedrigere Klasse – wer einen Unfall hat – oder gar mehrere in einem Jahr, der wird wieder hochgestuft; jedoch leider nicht um eine Klasse, sondern gleich um mehrere und zahlt anschließend signifikant mehr Beitrag.
An jede Klasse ist ein Bestimmter Prozentsatz gekoppelt, also beispielsweise 40% an 13 schadenfreie Jahre. Das bedeutet, dass man nur 40% des Basisbeitrages zu bezahlen hat – ist der also 1000 Euro für einen Kunden mit 100%, so zahlt der 40% Kunden nur noch 400 Euro.
Einzelne Versicherungen „spielen“ mit diesem Element und gewähren höhere SF-Klassen als die reellen schadenfreien Jahre erlauben, etwa, wenn ein Zweitwagen versichert wird oder Aber der Kunden zwar noch keine eigenen Versicherung hatte, aber bereits 3 Jahre Fahrpraxis [etwa auf dem Wagen seiner Eltern] sammeln konnte.
=>Schutzbrief
Eine schnuckelige Sache: Wer mit dem Wagen liegenbleibt oder ähnliches Ungemach erleidet, dem schickt die Versicherung einen Abschleppwagen, zahlt eventuell einen Hotelaufenthalt und kümmert sich um ähnliche unangenehme Dinge, die schnell ins Geld gehen. Gerade, weil ein solcher Service nicht einmal teuer ist und hiuer und da schon unter 20 Euro mim Jahr zu bekommen ist, sollte man zuschlagen.
Achtung jedoch: Wer im ADAC Mitglied ist, hat diesen Schutz bereits, ebenso gilt dies für die meisten Neuwagen oder Gebrauchtwagen mit Garantie – es macht keinen Sinn, diesen Schutz doppelt zu haben [und doppelt zu bezahlen].
=>Selbstbeteiligung [auch Selbstbehalt]
Selbstbeteiligung bedeutet, dass im Falle eines Schadens ein Teil vom Kunden selbst bezahlt wird. Ist etwa ein Schaden von 1000 Euro entstanden und eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vereinbart, erstattet die Versicherung 700 Euro. Leider gibt es keine Fausregel, die sagt, ob sich das lohnt oder nicht. Billiger ist es allemal – und wenn ein paar Jahre lang nichts passiert, hat es sich gelohnt. Die Kasko ohne Selbstbeteiligung hingegen erspart jeglichen Stress – hier zahlt der Versicherer im vollen Umfang des entstandenen Schadens.
=>Teilkasko
Teilkasko ist nicht der schlechte Bruider der Vollkasko – sie deckt andere Schäden ab. So ist etwa Glasbruch und Diebstahl durch die Teilkasko abgedeckt. Wem also der Wagen geklaut wird oder durch andere, nicht verschuldete äußere Einflüsse ein Schaden am Fahrzeug entsteht, der kann den von der Teilkasko zahlen lassen.
Im Gegensatz zu Schäden in der Haftpflicht oder der Vollkasko, die ja im Regelfalle durch eigenes Verschulden zustande kommen, sind die Versicherer hier fair: Im Schadenfalle erfolgt keine Rückstufung – die Teilkasko bleibt im Regelfalle immer bei 100%.
Die Teilkasko ist im Verhältnis zur Vollkasko häufig derartig preiswert, dass sie sich auch noch für Fahrzeuge mit einem sehr geringen Wert lohnt – schließlich bleiben etwa die Scheiben bei einem alten Fahrzeug genauso teuer wie bei einem neuen – un d die sind bei Bruch in der Teilkasko abgedeckt.
=>Vollkasko
Vollkasko ist nicht einfach eine Art dickere Teilkasko – sie deckt schlicht gänzlich andere Schäden, nämlich im wesentlichen die, die durch den Fahrer selbst verursacht werden, sofern dies nicht grob fahrlässig geschieht. Bei Leasing oder Finanzierung eines Fahrzeuges ist die Vollkasko im Regelfalle Pflicht, um sicherzustellen, dass die Bank auch dann ihr Geld erhält, wenn der Nutzer den Wagen zu Schrott fährt, jedoch selber die Restschuld nicht bezahlen kann.
=>Werkstattbindung
Ist in Deutschland eine neuere Erscheinung, in Ländern wie etwa Großbritannien seit Jahren üblich. Hierbei bietet der Versicherer einen erheblichen Preisnachlass [bis zu 20% an] für den Falle, dass der Wagen im Falle eines Kasko-Schadens in eine vom Versicherer ausgewählte Werkstatt gebracht und dort repariert wird. Viele Versicherer versüßen ihren Kunden dies darüber hinaus mit einem kostenlosen Mietwagen sowie einer Innenreinigung des Fahrzeugs.
Angst muss man vor der Werkstattbindung zunächst einmal nicht haben – die Versicherungen können sich hier keine diffusen Hinterhofschrauber erlauben – im Gegenteil, im Regelfalle werden gerade diese Werkstätten strenger überprüft als manch andere Werkstatt Ihres Vertrauens. Vorsicht ist nur dort geboten, wo noch eine Garantie des Fahrzeugherstellers gilt – dieser erlischt zum Teil, wenn nicht in einer Herstellervertragswerkstatt repariert wird. Die Rechtslage hierzu scheint sich zu wenden – so lange es hier jedoch keine Rechtssicherheit gibt, ist Vorsicht geboten.
=>Zahlweise
Die meisten Versicherungen bieten Zahlweisen zwischen monatlich, viertel- und halbjährlich, wie auch jährlich vorab an. Wer 500€ Jahresbeitrag für seine Kfz-Versicherung zu zahlen hat, mag das zwar lieber monatlich tun – jedoch lassen sich hier durchaus mal zwischen 20 und 50€ sparen, wenn man sich für die jährliche Zahlungsweise entscheidet – wer sparen will bei der Autoversicherung sollte auch hierauf achten. Wichtig dabei: keine Angst bei der Vorab-Zahlung. Sollte im laufenden Jahr wieder gekündigt werden, erstattet der Versicherer den „unverbrauchten“ Betrag zurück.
=>Zweitwagen[-regelung]
Es ist gängige Praxis in Deutschland, daß Zweiwagen zu speziellen Konditionen versichert werden können – dies ist speziell dann interessant, wenn man zum ersten Mal einen Zweitwagen versichert, etwa ein Cabrio für den Sommer oder ähnliches.
Im Regelfalle werden Zweitwagen mit der SF 2 oder SF 3 eingestuft, also irgendwo zwischen 90% und 70% vom Beitrag. Aber Vorsicht: auch hier gilt genaues Nachrechnen. Wer beim Zweitwagen bei der Versicherung sparen will, sollte nicht nur auf die Prozente schauen, der Endpreis zählt. Einzelne Versi9cherungen wie etwa die Directline bieten unter bestimmten Voraussetzungen an, den Zweitwagen mit demselben Schadensfreiheitsrabatt des ersten Fahrzeuges zu versichern. Klingt sexy – hier gilt jedoch: wird dieser Vertrag mal gekündigt, kann man den Rabatt in der Höhe nicht mitnehmen
=>Schadenrückkauf
Klingt idiotisch – warum soll man jahrelang für die Versicherung bezahlen, wenn man dann am Ende des Tages auch noch den Schaden selber zahlt? Kann aber Sinn machen. Im Falle eines Schadens wird nämlich häufig sehr weit zurückgestuft. Wer ein Jahr schadenfrei in der SF10 fährt, kommt in die SF11 – wer einen Schaden hat, jedoch nicht in die SF9, sondern auch gerne mal in die 5 oder die 4 – und zahlt plötzlich 70% mehr, und das über Jahre.
Einzelne Versicherungen, wie etwa die DA Direkt, bieten auf ihren WebSites Rechner an, die genau sagen, wann der Rückkauf eines Schadens lohnt und wann nicht.
=>Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen sind für all jene ein cleverer Schachzug, die ihr Fahrzeug planmäßig nicht das gesamte Jahr über fahren, wie etwa zahlreiche Cabrio- und Motorradfahrer.
Bei dieser Version der Zulassung wird von vornherein ein Zeitraum festgelegt [etwa März bis Oktober], in dem das Fahrzeug zugelassen wird – das restliche Jahr muss es dann jedoch aus dem Straßenverkehr verschwinden, sonst ist es nicht versichert – dafür entfällt lästiges An- und Abmelden und die daraus resultierenden sinnlosen Kosten und Zeiten.
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Kfz-Spartips
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